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Kavalier der Straße

Hierbei handelt es sich um eine Arbeitsgemeinschaft von deutschen Tageszeitungen, die das partnerschaftliche Miteinander im Straßenverkehr fördert. Ob Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer – wer anderen in einer Notlage geholfen hat, kann als Kavalier der Straße vorgeschlagen werden. Die Zeitungen haben Ausschüsse gebildet, die über jeden Fall beraten. Ist nur eine der Verleihungskriterien erfüllt, steht der Auszeichnung nichts mehr im Wege. Wer wann wie geholfen hat, wird anschließend in der Zeitung veröffentlicht – die guten Beispiele sollen Schule machen.

 

Verleihungskriterien

Nennen Sie uns Ihren Kavalier der Straße!

Verleihungskriterien können beispielsweise sein:

  • Hilfeleistungen nach Verkehrsunfällen, wenn der zur Auszeichnung Vorgeschlagene selbst nicht schuldhaft beteiligt war.
  • Besonders rücksichtsvolles, partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr, vor allem gegenüber Schwächeren und Gefährdeten, insbesondere Behinderten, älteren Personen und Kindern.
  • Geistesgegenwärtiges Verhalten, das einen Unfall verhinderte oder dessen Folgen verringern half.
  • Unverzügliche Meldung oder Beseitigung von gefährlichen Verkehrshindernissen.
  • Wirksame Unterstützung bei der Vereitelung von Fällen, in denen Unfallflüchtige sich der Verantwortung zu entziehen versuchen.

Diese Beispiele sollen nur ein Anhaltspunkt dafür sein, was im Sinne der Arbeitgemeinschaft Kavalier der Straße als auszeichnungswürdig gilt. Entscheidend bleibt stets die Würdigung des gesamten Sachverhaltes.

Nähere Informationen, sowie den Link zum Antragsformular erhalten sie hier unter: www.kavalier-der-strasse.com

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Gebietsverkehrswacht Schongau e.V.

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